Kosten

Die Gebühren für die überbetrieblichen Kurse sind von den Betrieben zu bezahlen. Von Betrieben, welche weder BIS- noch VSA-Mitglied sind, kann eine angemessen höhere Kostenbeteiligung verlangt werden (Art. 23 Abs. 4 Berufsbildungsgesetz).

Für das Jahr 2013 wurden die üK-Gebühren auf CHF 150.00 pro Tag festgelegt.
(für Nicht-BIS- oder VSA-Mitglieder CHF 200.00 pro Tag)

Die Gebühren werden durch die Ausbildungsdelegation I+D verrechnet.