Die Schweizerische Kommission für Berufsentwicklung und Qualität I+D ist das gemeinsame Organ der Bildungspartner und zuständig für die Berufsentwicklung und Qualitätssicherung.

Gesetzliche Grundlagen

10. Abschnitt der "Verordnung über die berufliche Grundbildung Fachfrau Information und Dokumentation/Fachmann Information und Dokumentation mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) vom 19. September 2008" (Stand am 1. Januar 2015):

Art. 24

1) Die Schweizerische Kommission für Berufsentwicklung und Qualität für Fachfrau/Fachmann Information und Dokumentation EFZ setzt sich zusammen aus:

a. 3 bis 5 Vertreterinnen oder Vertretern der Ausbildungsdelegation I+D;
b. 3 Vertreterinnen oder Vertretern der Berufsfachschulen;
c. je mindestens 1 Vertreterin oder 1 Vertreter des Bundes und der Kantone.

2) Die Sprachregionen müssen gebührend vertreten sein.

3) Die Kommission konstituiert sich selbst.

4) Sie hat insbesondere folgende Aufgaben:

a. Sie überprüft die Bildungsverordnung und den Bildungsplan laufend, mindestens aber alle fünf Jahre, auf wirtschaftliche, technologische, ökologische und didaktische Entwicklungen. Dabei berücksichtigt sie allfällige neue organisatorische Aspekte der beruflichen Grundbildung;
b. Sie ersucht die zuständige Organisation der Arbeitswelt, dem SBFI Änderungen der Verordnung zu beantragen, sofern die beobachteten Entwicklungen eine Änderung der Verordnung erfordern;
c. Sie stellt der zuständigen Organisation der Arbeitswelt Antrag auf Anpassung des Bildungsplans, sofern die beobachteten Entwicklungen eine Anpassung des Bildungsplans erfordern;
d. Sie nimmt Stellung zu den Instrumenten für die Validierung von Bildungsleistungen;
e. Sie nimmt Stellung zu Instrumenten zur Förderung der Qualität der beruflichen Grundbildung, insbesondere zu den Ausführungsbestimmungen über die Qualifikationsverfahren.

 

Zusammensetzung

Für die Ausbildungsdelegation

Für die Berufsfachschulen

Für den Bund

Für die Kantone

  • Ursula Fehr, Erziehungsdepartment des Kantons Basel-Stadt, Lehraufsicht