I+D Assistenten
Gleichwertigkeit der EFZ
Von 2001 bis 2011 schlossen die Lernenden mit der gesetzlich geschützten Berufsbezeichnung "Gelernter Informations- und Dokumentationsassistent" / "Gelernte Informations- und Dokumentationsassistentin" ab.
Ab 2012 (Ausbildungsstart 2009) wird das eidgenössische Fähigkeitszeugnis mit dem neuen gesetzlich geschützten Titel "Fachfrau Information und Dokumentation EFZ" / "Fachmann Information und Dokumentation EFZ" vergeben.
Die eidgenössischen Fähigkeitszeugnisse als "Gelernte/r Informations- und Dokumentationsassistent/in" und als "Fachfrau/Fachmann Information und Dokumentation EFZ" gelten als gleichwertig.
Bescheinigung PDF (138 KB)