Ausbildungsplatz anbieten

Damit ein Betrieb Lernende ausbilden darf, hat er gewisse Voraussetzungen zu erfüllen; in der Verordnung über die berufliche Grundbildung sind Anforderungen an die Anbieter der beruflichen Bildung im Lehrbetrieb formuliert (fachliche Mindestanforderungen an BerufsbildnerInnen und Verhältnis Fachpersonen/Lernende). Das zuständige kantonale Berufsbildungsamt erteilt die Ausbildungsbewilligung.

Im folgenden Verzeichnis finden Sie die einzelnen Schritte beschrieben, wie Sie Lehrbetrieb werden können. Das zuständige kantonale Berufsbildungsamt steht Ihnen für Fragen zur Verfügung.

Verzeichnis der Mindestanforderungen an einen Ausbildungsbetrieb - pdf (146 KB)

Meldung der Lernenden bei der Ausbildungsdelegation I+D

Um einen Überblick über die Entwicklung der beruflichen Grundbildung und des Fachnachwuchs in der Schweiz zu haben und um die überbetrieblichen Kurse korrekt abrechnen zu können, benötigt die Ausbildungsdelegation I+D Angaben über die Lernenden "Fachfrau/Fachmann Information und Dokumentation EFZ" respektive über Personen, welche das Qualifikationsverfahren nach Artikel 32 Berufsbildungsverordnung anstreben.

Wir bitten Sie, die Angaben von neuen Lernenden jeweils so rasch als möglich an die Ausbildungsdelegation zu senden. Bitte benutzen Sie dazu das Meldeformular zur Erfassung Lernender.

Aktualisierungen bitte an info(at)ausbildung-id.ch senden:
Formular - pdf (505 KB)